Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Zu unseren Klienten gehören polnische und ausländische Unternehmen. Wir unterstützen unsere Klienten sowohl bei der Gründung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen als auch in allen Angelegenheiten bzgl. des polnischen Gesellschaftsrechts. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere:

  • rechtliche Beratung bzgl. der Wahl der optimalen Form für die wirtschaftliche Tätigkeit des Klienten,
  • die Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen, Statuten und anderer Dokumente die für die Gründung einer Gesellschaft notwendig sind,
  • Registrierung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht,
  • Umwandlungen von Gesellschaften,
  • die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, sowie die Vertretung der Vorstandsmitglieder in solchen Fällen,
  • rechtliche und steuerrechtliche Optimierung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Klienten,
  • rechtliche Prüfung des Unternehmens wie auch die Verhandlung und Durchführung von Transaktionen bzgl. des Erwerbs von Anteilen oder Aktien.

Bank- und Finanzrecht

Wir vertreten unsere Klienten in Streitfällen mit Banken, Versicherungsanstalten und anderen Finanzinstitutionen. Wir beschäftigen uns insbesondere mit:

  • Vertretung in Fällen der s.g. Kredite in Franken,
  • Geltendmachung von Ansprüchen bzgl. Investitionen in Finanzprodukte auf dem polnischen Markt, darunter Investitionen in Währungsoptionen und in Anteile an Investmentfonds,
  • Analyse und Beratung von Verträgen im Bereich des Bank- und Finanzrechts, insbesondere von Kreditverträgen, Factoring-Verträgen, Forfaitierungs-Verträgen und Währungsoptionen.

Transportrecht

Wir besitzen eine langjährige Erfahrung im Bereich der rechtlichen Beratung und der Erstellung von Beförderungsverträgen im internationalen Güterverkehr. Wir besitzen Erfahrung  in der rechtlichen Beratung von polnischen, deutschen und österreichischen Firmen aus der Transportbranche. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere:

  • Erstellung/Analyse von Bestimmungen nationaler oder internationaler Beförderungsverträge oder Speditionsverträge,
  • Vertretung in Fällen in denen das Übereinkommen über den Vertrag über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) Anwendung findet,
  • Vertretung in Fällen bzgl. Entschädigungsansprüche im Bereich der nationalen oder internationalen Beförderung von Gütern im Straßenverkehr,
  • Vertretung in Fällen im Bereich der Haftpflichtversicherung des Frachtführers und im Bereich anderer Versicherungsfälle im nationalen oder internationalen Transportwesen,
  • Vertretung in Fällen in den Vertragsstrafen für die verspätete Zustellung der Transportdokumentation oder für s.g. „Standzeiten“ geltend gemacht werden.

Immobilien- und Baurecht

Wir spezialisieren uns in sämtlichen Angelegenheiten die sich auf den Rechtsverkehr von Immobilien beziehen. Hierzu gehören insbesondere:

  • rechtliche Aspekte der Flächenwidmung,
  • Analyse der Rechtslage der Immobilie, Beratung beim Erwerb und Verkauf der Immobilie, die Erkennung von Risiken einer geplanten Transaktion und die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Risiken,
  • die Vorbereitung und rechtliche Durchführung der Investition, die Erlangung der Baubedingungen und der Baugenehmigung,
  • Verhandlung und Abschließung von Verträgen im Investitionsprozess (Bauverträge, Verträge mit dem Hauptinvestor, Verträge bzgl. der Projektleistungen, Verträge bzgl. der geologischer und geodätischer Leistungen), wie auch die Vertretung in Streitfällen bzgl. des Investitionsprozess,
  • Beratung, Verhandlung und Vorbereitung von Verträgen bzgl. der Verwaltung wie auch bzgl. der kommerziellen Nutzung von Immobilien (insbesondere Mietverträge und Pachtverträge),
  • Vorbereitung und Analyse von Verträgen mit den Bauträgern,
  • die Vertretung in Fällen bzgl. Ansprüchen aus dem Immobilienrecht,
  • die Vertretung in internationalen Streitfällen und Transaktionen,
  • die steuerrechtliche Analyse und Beratung der Investition.

Erbrecht

Wir spezialisieren uns auf Erbfälle mit Gerichtsstand in Polen. Wir besitzen insbesondere Erfahrung in internationalen Erbfällen. Hierzu gehören u.a.:

  • Verfahren bzgl. der Beantragung eines Erbscheins,
  • Sicherung des Nachlasses,
  • Verfahren bzgl. des Nachlassverzeichnisses.

Kartellrecht

Wir beraten unsere Klienten im Bereich des polnischen Wettbewerbsrechts wie auch im Bereich des EU Wettbewerbsrechts. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere die polnischen Rechtsbestimmungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In Rahmen der Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften gegen Wettbewerbsbeschränkungen analysieren wir insbesondere Vereinbarungen/Verträge zwischen EU-Unternehmen. Wir prüfen ob aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht in Polen eine Anmeldung einer Kapital-Konzentration (z.B. M&A, der Erwerb von Anteilen oder Aktien) notwendig ist. Eine Prüfung der Absicht einer Kapital-Konzentration ist erforderlich wenn diese eine Auswirkung auf den polnischen Markt hat oder haben kann. Dies erlaubt das Risiko, dass eine Transaktion als eine Wettbewerbsbeschränkung anerkannt wird, zu minimieren.