Aktuelles
Ausschließung von Vermögensgegenständen aus der Insolvenzmasse
Gemäß dem polnischen Recht müssen Vermögensgegenstände die nicht zum Vermögen des Schuldners gehören aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden. Eine Person die also ein Recht zu einem Vermögensgegenstand hat – das in die Insolvenzmasse des Schuldners Więcej…